Energieausweis

Warum einen Energieausweis ?


In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der  Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energiebedarf von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.
Der Energieausweis ist ein wertvolles Instrument, das Transparenz und Klarheit auf dem Immobilienmarkt schaffen soll. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) macht den Energieausweis für Wohngebäude ab dem 1. Juli 2008 schrittweise zur Pflicht. Mit dem Energieausweis für Gebäude bekommen Mieter und Käufer erstmals die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert bundesweit miteinander zu vergleichen.

 

Wer braucht einen Energieausweis ?

Für Neubauten ist der Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach ENEV) schon seit 2002 verpflichtend. Für bestehende Gebäude oder Wohnungen wird der Energieausweis schrittweise ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht, aber erst dann, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Pflicht, einen Energieausweis auszustellen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Auflistung.

seit 2002 Wärmebedarfsausweis nach EnEV bei Neubau erforderlich
ab 01.07.2008 Energieausweise für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965 bei umfassender Sanierung, Verkauf und Neuvermietung erforderlich.
ab 01.01.2009 Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich

Verbrauchsorientierter oder bedarfsorientierter Energieausweis ?

Bis zum 1. Oktober 2008 bestand für alle Gebäude Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Sie besteht weiter für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, unabhängig von deren Baujahr sowie für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt worden ist. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, müssen seit dem 1. Oktober 2008 Bedarfsausweise erstellt werden. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 aufwiesen oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurden. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.

DENA warnt vor Dumping-Angeboten:

 

Vorsicht Falle: Energieausweis zum Dumpingpreis

"Energieausweis nur 9,90 Euro": So oder ähnlich bewerben derzeit einzelne Firmen die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude. Die Eigentümer müssen lediglich einen Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen und wenig später liegt der fertige "Energieausweis" in ihrem Briefkasten. Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand ? allerdings oftmals auch kein gültiger Energieausweis.

Der Energieausweis zum Dumpingpreis erweist sich oft als eine Mogelpackung. Wer hier geizt, kann eine böse Überraschung erleben. Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. "Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen und deshalb ungültig sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen. Die dena empfiehlt den bedarfsorientierten Energieausweis" betont dena-Geschäftsführer Stephan Kohler.

Folgende Kriterien helfen Angebote zu beurteilen:

Modernisierungsempfehlungen: Dem Energieausweis müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden - egal, ob er auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht. Dazu sollte der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern vor Ort prüfen. Fehlen die Sanierungstipps, ist der Energieausweis ungültig. Eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Aussteller zum Ausschluss der Empfehlungen ist nicht zulässig.

Aufnahme der Gebäudedaten: Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer zwar selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Allerdings ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben plausibel sind. Bei der Übermittlung der Daten über ein Internetformular kann diese Prüfung ohne Rücksprache kaum gewährleistet werden. Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zu Grunde gelegt werden, ist in diesem Fall sehr hoch. Der Aussteller sollte den Eigentümer zumindest telefonisch kontaktieren und sich der Richtigkeit der Daten versichern.

Die dena empfiehlt grundsätzlich eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller vor der Erstellung des Energieausweises. Auf diese Weise können die Gebäudedaten und der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst und die Modernisierungsempfehlungen präzise ermittelt werden. Je ausführlicher die Sanierungstipps und gründlicher die Datenerfassung, desto besser die Qualität und die Aussagekraft des Energieausweises.

Ab dem 1. Juli 2008 wird die Vorlage von Energieausweisen bei Verkauf und Neuvermietung schrittweise für verschiedene Gebäudetypen verbindlich eingeführt. Weitere detaillierte Informationen dazu finden Verbraucher unter www.dena-energieausweis.de. Quelle: www.dena-energieausweis.de