Die Bundes Kehr-und Überprüfungsordnung

Seit dem 01.01.2010 ist eine neue Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) in Kraft.

Damit werden jetzt in ganz Deutschland von allen Schornsteinfegern alle Arbeiten und Kosten Einheitlich durchgeführt und berechnet.
Seit 01.01.2010 gelten bundesweit einheitliche Tätigkeiten, Fristen und Gebühren für alle Schornsteinfegerarbeiten an kehr- und überprüfungspflichtigen Feuerungsanlagen.
Da Ihr Schornsteinfeger auch nicht nur von "Luft und Liebe" leben kann, erstellt er für seine Tätigkeiten eine Rechnung. Die Entgelde für die notwendigen Tätigkeiten werden auf der Grundlage nach den Vorgaben der KÜO berechnend. An diese KÜO muss sich jeder Schornsteinfeger bis 2013 halten. Das heißt, er muss die vorgeschrieben Tätigkeiten durchführen und hat sich an die vorgegebenen Gebühren zuhalten. So ist gewährleistet, dass jeder Hauseigentümer eine gerechte Rechnung erhält.

Die KÜO regelt das Aufgabengebiet des Schornsteinfegerhandwerks: Die Betriebs- und Brandsicherheit.
Auch in Zukunft kommt Ihr Schornsteinfeger, um Schornsteine und Feuerstätten wie bisher zu reinigen oder zu überprüfen. Welche Aufgaben im Rahmen dieser Dienstleistung übernommen und welche Gebühren anfallen ist in der neuen KÜO gesetzlich geregelt, die vom Bundeswirtschaftsministerium erlassen wurde.
Die genauen Inhalte der Verordnung und die damit verbundenen Pflichten konnten bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Dieses hat sich nun ab 2010 geändert. Um einen bundesweit einheitlichen Leistungsumfang zu garantieren, wurden die Länderverordnungen in eine Bundesverordnung zusammengeführt und deren Inhalte angeglichen.
Die neue KÜO bietet Ihnen gleichzeitig mehr Transparenz bzw. eine Vergleichbarkeit der Dienstleistungen durch eine geänderte Gebührenstruktur und das über die Grenzen der einzelnen Bundesländer hinaus. Neu ist auch die teilweise Zusammenlegung von Arbeiten, die Überprüfung/Reinigung von Rauchfängen offener Kamine und das Ausstellen eines Feuerstättenbescheides.
Die Überprüfungen, Termine und Fristen für die Betreuung ab dem 1. Januar 2010 richten sich nach Alter und Art der Anlage sowie den verwendeten Brennstoffen. Was sich im Einzelnen individuell für die Heizungsanlage vor Ort ändert, erklärt Ihnen Ihr Schornsteinfeger beim nächsten Besuch.