Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Er ist auch weiterhin Ansprechpartner des Hauseigentümers. "Für die Hauseigentümer ändert sich, dass sie sich künftig selbst darum kümmern müssen, dass ihre Feuerungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird", informiert Stephan Langer vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.
Kehrbezirke oder feste Zuständigkeiten der Schornsteinfeger werden nur noch für sieben Jahre durch die zuständige Verwaltungsbehörde vergeben. Dies gilt für Bauabnahmetätigkeiten oder den vorbeugenden Brandschutz, also Aufgaben, die hohen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Alle anderen Arbeiten können frei vergeben werden.
www.schornsteinfeger.de
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