Zum 1. Februar 2013 startet das neue bundesverbilligte KfW-Programm Nr. 200 "IKU – Kita-Ausbau". Mit dem Programm werden Investitionsvorhaben zur Schaffung oder Sicherung von Tagesbetreuungs- und -pflegeeinrichtungen für Kinder unter drei Jahren gefördert. Zu den förderfähigen Investitionen gehören insbesondere erforderliche Neubau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungsmaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen. Auch der Erwerb von Grundstücken und Immobilien zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ist förderfähig.
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wurde in diesem Jahr novelliert und bietet seitdem eine Fördermöglichkeit für Wärmespeicher, die überwiegend durch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung gespeist werden. Die Kombinationsmöglichkeiten für das Programm Nr. 202 "Energetische Stadtsanierung – Energieeffiziente Quartiersversorgung (Kommunale Unternehmen)" werden infolgedessen angepasst. Ab 1. Januar 2013 ist eine Finanzierung von Wärmenetzen und -speichern, die eine Zuschlagsförderung nach § 7a bzw. 7b KWKG erhalten, im Programm Nr. 202 weiterhin möglich, wenn zusätzlich mindestens eine weitere förderfähige Maßnahme aus dem Bereich Wärmeversorgung durchgeführt wird. Der Programmname "Energetische Stadtsanierung – Energieeffiziente Quartiersversorgung (Kommunale Unternehmen)" wird zum 1. Januar 2013 in "IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung" geändert.
Weitere Informationen finden Sie im Beraterrundschreiben der KfW.
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