Dafür wurde das Förderprogramm Klimaschutz-Plus in einem Punkt geändert: Die Antragsfrist im Allgemeinen CO2-Minderungsprogramm wurde auf den 31. Dezember 2012 verlängert. Von der Verlängerung profitieren kirchliche Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und andere Eigentümer von in Baden-Württemberg gelegenen Nichtwohngebäuden.
Die Landesenergieagentur KEA gibt Auskunft zu den Förderbedingungen und nimmt die Anträge entgegen. Antragsformulare und Förderbedingungen finden Sie unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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