Auf Grundlage einer Auswertung zum Stichtag Ende Juni 2013 gibt das BAFA folgende Kennzahlen bekannt: Den bewilligten Fördergeldern stehen 40,62 Millionen Euro an direkten Gesamt-Investitionen im BHKW-Bereich und über 72,94 Millionen Euro an gesamtvolkswirtschaftlich dadurch ausgelösten Investitionen gegenüber. Die elektrische Gesamtleistung der installierten Anlagen beträgt 18,94 MW. 12,5 % dieser Mini-BHKW-Anlagen weisen eine elektrische Leistung bis 3 kW auf, 47,5 % liegen im Leistungsbereich 3,1 bis 10 kW und 40,1 % im Segment 10,1 bis 20 kW. Eine Liste mit der Aufteilung der Förderung nach Bundesländern findet sich hier.
Die Förderhöhe ist abhängig von der elektrischen Leistung der installierten Mini-KWK-Anlage. Sie beginnt bei 1.500 Euro für eine Mikro-BHKW-Anlage mit 1 kW. Maximal kann die Fördersumme 3.500 Euro für ein Mini-BHKW mit 20 kW betragen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung und zum Antragsverfahren sind auf der Internetseite des BAFA verfügbar.
Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, muss unter anderem der eingesetzte Modultyp auf der aktuellen "Liste der förderfähigen KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kW" des BAFA aufgeführt sein.
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