Inzwischen ist dafür keine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt mehr nötig, nur das Finanzamt muss über die Installation der neuen Anlage unterrichtet werden. Der neu aufgelegte "Aktuelle Tipp" zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen umfasst vor allem die Bereiche Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer. Er kann von der Homepage des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft kostenlos heruntergeladen werden.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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