Entsprechend § 65 EEG ist die Bundesregierung verpflichtet, das Gesetz zu evaluieren und dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2011 (und dann alle vier Jahre) einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Am 5.5. hat das BMU die zusammenfassenden Handlungsempfehlungen veröffentlicht und am 6.5. das Original-Dokument zum Download gestellt.Das derzeitige Ziel ist demnach noch, die im Energiekonzept vom 28. September 2010 verankerten Ausbauziele im Stromsektor auch im EEG zu verankern. Demnach soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch 2020 mindestens 35 % betragen. 2030 sollen es 50 %, 2040 65 % und 2050 80 % sein. Unter den Vorschlägen der Bundesregierung ist auch eine sogenannte optionale Marktprämie. Diese soll für die EEG-Anlagenbetreiber einen Anreiz schaffen, ihre Anlagen marktorientiert zu betreiben. Einbezogen werden alle EEG-Anlagen. Die Marktprämie i. e. S. ergibt sich als Differenz zwischen der anlagenspezifischen EEG-Vergütung und dem monatlich ex-post ermittelten durchschnittlichen Börsenpreis. Dieser wird bei Wind- und PV-Strom korrigiert um einen technologiespezifischen Wertigkeitsfaktor, der den jeweiligen Marktwert an der Börse widerspiegelt. Darüber hinaus werden mit einer Managementprämie u. a. die Kosten für den Ausgleich von Prognosefehlern ausgeglichen.
Hier lesen Sie die weiteren zusammenfassenden Handlungsempfehlungen
Hier finden Sie den Entwurf des EEG-Erfahrungsberichts
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