Das Passivhaus Institut in Darmstadt hat aktuell für das PHPP eine teilweiseAngleichung an das öffentlich-rechtliche Nachweisverfahren nach der EnEV2009 entwickelt. Damit kann die KfW neben der bestehenden Fördervariante des Passivhauses zum KfW-Effizienzhaus 55 eine weitere Förderung des Passivhauses analog dem KfW-Effizienzhaus 40 anbieten.
Einführung der monatlichen Abrechnung für Zusagen ab 01.01.2012
Für alle wohnwirtschaftlichen Neuzusagen ab dem 01.01.2012 wird die KfW die monatliche Abrechnung von Zinsen und Tilgungen einführen. In diesem Zusammenhang wird die KfW aus Gründen der verbesserten Abwicklung der Programme außerplanmäßige Tilgungen zum Monatsultimo und in Mindestbeträgen von 1.000 EUR annehmen.
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