Nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird die Einspeisevergütung für PV-Anlagen monatlich automatisch angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung um je 1% vorgesehen. Die Vergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2500 bis 3500 MW pro Jahr bewegt. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors soll dagegen zu einer geringeren Absenkung bzw. Beibehaltung der Vergütung führen.
Weitere Informationen zu den Vergütungssätzen sowie zur installierten Leistung der gemeldeten PV-Anlagen für das Jahr 2012 sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zu finden.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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