In dem Gutachten wird dargestellt, dass der gemäß Passivhaus-Standard vorgesehene Nachweis durch das Passivhausinstitut aufgrund der vielfältigen Varianten der zentralen Gerätetechnik für Nichtwohngebäude nicht übertragbar ist. Zudem sind bei einigen Kriterien für RLT-Geräte die Anforderungen in Nichtwohngebäuden durch nationale und europäische Normenreihen höher einzustufen als in Wohngebäuden und stark von der Nutzung des Gebäudes abhängig. Bisher werden in öffentlichen Projekten dennoch häufig die gleichen Kriterien für Beurteilung der Effizienz von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden wie in Wohngebäuden verwendet.
Der Herstellverband Raumlufttechnische Geräte e. V. fordert, diese Praxis zu revidieren und zukünftig modifizierte Kriterien für RLT in Nichtwohngebäudenanzuwenden.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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