"Die darin festgeschriebene Degradierung von Ingenieurleistungen wie Geotechnik, Vermessung, Bauphysik und Schallschutz zu sogenannten Beratungsleistungen, deren Honorierung der Gesetzgeber nicht mehr verbindlich regelt, diskriminiert den ganzen Berufsstand", sagt Cornelius. Diese Leistungen seien unverzichtbare Bestandteile des Planungsprozesses nicht nur im Hochbau.
Auch die Honorarerhöhung für die verbindlich zu vergütenden Ingenieurleistungen bezeichnete der VBI-Präsident als enttäuschend. Dies liege deutlich unter der von den Ingenieuren eingeforderten angemessenen Honorierung ihrer hochqualifizierten Leistungen. So werde z. B. das hohe Risiko, das allen Ingenieuren im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung aufgebürdet wird, bei der Honorarfestsetzung nicht berücksichtigt. "Dazu kommt", so Cornelius, "dass den Ingenieurbüros immer weniger finanzieller Spielraum für fachliche Weiterbildung und Qualifikation bleibt, die Anforderungen an die Ingenieure aber immer komplexer werden, etwa durch die neueste Normengeneration für Brücken- und Stahlbaukonstruktionen."
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