Per einstweiliger Verfügung untersagte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart dem Unternehmen, bei Verbrauchern den Eindruck zu erwecken, Heizen mit Strom sei preiswerter als mit Öl oder Gas und damit für seine Elektroheizungen zu werben. EVO hat das Urteil vom 23. Mai 2013 (Az. 2 U 194/12) abschließend anerkannt.
Die irreführende Werbung betraf elektrische Direktheizgeräte. Im Gegensatz zu Speicherheizungen werden sie beim Einschalten sofort warm. "Das ist in der Regel die teuerste Form des Heizens", erklärt Jurist Holger Schneidewindt, weshalb die Verbraucherzentrale NRW gegen die irreführende Werbung vorgegangen sei. Direktheizgeräte laufen mit Strom zu Preisen des Normaltarifs für Haushalte statt mit verbilligtem Nachtstrom, der für elektrische Speicherheizungen bezogen wird. Dabei gelten auch diese schon als vergleichsweise teuer.
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