Für "Investitionen zur Beseitigung von Hochwasserschäden im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur" wird bis auf weiteres ein Sollzins von 1,00 % p.a. angeboten. Dieser wird in allen Laufzeitvarianten für 10 Jahre festgeschrieben.
Die übrigen Bedingungen (insbesondere Kreditlaufzeiten, tilgungsfreie Anlaufjahre, Kreis der Antragsberechtigten, notwendige Unterlagen und Antragsverfahren) entsprechen den bestehenden Regelungen im Programm IKK-Investitionskredit Kommunen (Programm Nr. 208).
Anträge können bis 30. Juni 2014 gestellt werden. Neben den üblichen programmspezifischen Angaben ist der Hinweis "Hochwasser 2013" erforderlich. Außerdem ist unter "Vorhabensbeschreibung" zu bestätigen, dass es sich um Investitionen zur Beseitigung von Hochwasserschäden handelt.
Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht unter www.kfw.de/konditionen
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