Bund und Länder müssen sich nun auf einen Kompromiss einigen, um die Einspeisevergütungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu ändern. Erreichen sie keinen Kompromiss, kann der Bundesrat Einspruch gegen die Gesetzesvorlage einlegen. Diesen kann wiederum der Bundestag mit einer absoluten Mehrheit überstimmen, da der Bundesrat beim EEG nicht zustimmungspflichtig ist.
Die geplanten Senkungen der Einspeisevergütungen sollen rückwirkend für Anlagen gelten, die nach dem 1. April ans Netz angeschlossen wurden. Je nach Anlagengröße geht es um Einschnitte von bis zu 30 Prozent. Es kann aber noch Monate dauern, bis das Gesetz in Kraft tritt.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren. Diese Cookies werden nur lokal auf Ihrem PC gespeichert.
Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung