Mit einer Reihe von ambitionierten Maßnahmen soll das Ziel erreicht werden, die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 % gegenüber der prognostizierten Entwicklung zu steigern. Mit der Richtlinie wird beispielsweise der Bund verpflichtet, jährlich 3 % der in seinem Eigentum stehenden Gebäude energetisch zu sanieren. Zudem können die Mitgliedstaaten eine Energieeinsparquote für Energieunternehmen in Höhe von jährlich 1,5 % ihres durchschnittlichen Jahresabsatzvolumens der Jahre 2010-2012 einführen oder Einsparungen in gleicher Höhe durch staatliche Maßnahmen nachweisen. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten 18 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie diese Umsetzung innerhalb der Bundesregierung koordinieren. www.bmwi.de
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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