Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
BAFA-Teil (Investitionszuschüsse für die kleineren Anlagen)
1. Bei Solarkollektoren bis 40 m² Kollektorfläche sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt.
2. Die Bonusförderung wird ausgebaut.
3. Die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20 m²) in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche ist jetzt auch für Neubauten möglich.
4. Die Förderung von Solarkollektoranlagen zur Prozesswärmebereitstellung wird auf bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten angehoben. Die Förderung kann nun bis zu einer Fläche von 1000 m² auch als einmaliger Zuschuss gewährt werden.
5. Für die Errichtung bzw. Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand wird die Förderung erhöht. Der Einsatz im Neubau wird jetzt ebenfalls gefördert.
KfW-Teil (Darlehen und Tilgungszuschüsse im KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium)
1. Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen im KfW-Teil (ab 40 m²) betragen jetzt bis zu 50 % der Investitionskosten (gilt für Prozesswärme oder solare Kälte).
2. Große Wärmepumpen ab 100 kW Leistung sind nun auch im Neubau förderfähig.
3. Biogasleitungen können in bestimmten Anwendungen wieder gefördert werden.
4. Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden ausgeweitet.
Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.
Nähere Informationen zur neuen Richtlinie
www.erneuerbare-energien.de
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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