Diese Richtlinien stellen die Grundlage für die Förderung im Programmteil Premium des KfW-Programms Erneuerbare Energien dar.In die Richtlinienänderung sind die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des „Marktanreizprogramms Erneuerbare Energien“ eingeflossen und führen im Programmteil Premium des KfW-Programms Erneuerbare Energien zu Anpassungenbeim Antragstellerkreis, bei den Verwendungszwecken „Wärmenetzförderung“, „Tiefengeothermieförderung“, „große Wärmespeicher“, "Biogasaufbereitungsanlagen“, die Förderung von Biogasleitungen ist entfallen undder Verwendungszweck „große effiziente Wärmepumpen“ kommt neu hinzu.
Die Änderungen gelten für alle Anträge im KfW-Programm Erneuerbare Energien (Premium), die ab Inkrafttreten der neuen Richtlinien (15. März 2011) bei der Hausbank gestellt wurden. Anträge, die vor dem 15. März 2011 bei der Hausbank gestellt wurden, können noch nach den bis 14.03.2011 gültigen Richtlinien bewilligt werden, sofern diese mit allen erforderlichen Antragsunterlagen – vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterzeichnet – bis einschließlich 27. April 2011 bei der KfW eingehen.Das ab 15.03.2011 (zur Richtlinienänderung) sowie ab 01.04.2011 (zu bereits angekündigten Programmänderungen) gültige Programm-Merkblatt zum KfW-Programm Erneuerbare Energien kann in Kürze im Archiv des KfW Beraterforums (www.kfw-beraterforum.de) herunter geladen werden.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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