Mit dem Neuzuschnitt sollen Überschneidungen von KfW- und ERPFörderungabgebaut und mehr Transparenz geschaffen werden. Die ERP-Förderung soll sichkünftig auf die Gründungs- und Innovationsfinanzierung sowie die Regionalförderung fokussieren.Die KfW-Programme sollen die allgemeine Unternehmensfinanzierung sowie die Umwelt- und Energieeffizienzförderung abdecken. Die Erörterungen in den zuständigen parlamentarischen Gremien sind schon weit fortgeschritten. Deshalb wird über die vorgesehenen Eckpunkte informiert:
1. Neugestaltung der Programmlandschafta) ERP-ProgrammeDie thematische Neugestaltung beinhaltet, dass die KfW-Programme „Gründerkredit – StartGeld“ und „Gründerkredit – Universell“ als ERP-Programme weitergeführt werden sollen. Damit soll das ERP-Finanzierungsangebot für Gründungsvorhaben ab dem 01.01.2012 die Programme- ERP-Gründerkredit – StartGeld- ERP-Gründerkredit – Universell und- ERP-Kapital für Gründungumfassen.
Für die neuen ERP-Programme Gründerkredit – StartGeld und Gründerkredit – Universell werden die üblichen ERP-Bestimmungen gelten. Diese sind:- Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln- Sonderbestimmungen für ERP-Kredite und Kredite, die aus öffentlichen Haushaltsmitteln refinanziert oder bezuschusst werden, gemäß Ziffer 14 der Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite - Endkreditnehmer – (ausgenommen Abs. 1, Satz 3 sowie Absatz 4, Satz 1, vierter Spiegelstrich „Mittelverwendungsfrist von 3 Monaten“). Hinsichtlich des Mitteleinsatzes gilt: Angeforderte Beträge sind innerhalb einer angemessenen Frist für den in der Zusage festgelegten Verwendungszweck einzusetzen. Grundsätzlich gehen wir von einer angemessenen Frist aus, wenn der Mitteleinsatz innerhalb von 12 Monaten erfolgt. Die Förderbedingungen bleiben ansonsten unverändert. Zur Finanzierung von Innovationsvorhaben werden unverändert das ERP-Innovationsprogrammund der ERP-Startfonds zur Verfügung stehen. Das ERP-Regionalförderprogrammwird ebenfalls zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. Dies gilt auch fürdas ERP-Beteiligungsprogramm.
b) KfW-ProgrammeDas ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm soll auf die KfW übertragen und inzwei Programme aufgeteilt werden:- KfW-Energieeffizienzprogramm (Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen)- KfW-Umweltprogramm (Finanzierung von allgemeinen Umweltmaßnahmen).Zu den gegenüber dem ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm geplanten Änderungen wird auf dasRundschreiben vom 21.09.2011 verwiesen.Alle weiteren KfW-Programme bleiben von der Neugestaltung der Schwerpunktsetzung unberührt.
2. ÜbergangsregelungenEs ist vorgesehen, dass Zusagen ab dem 01.01.2012 ausschließlich in den neuen Programmen erfolgen. Dies soll dementsprechend auch für Anträge gelten, die bei der KfW noch in 2011 eingehen, aber erst in 2012 zugesagt werden können.Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen im Internet (www.kfw.de/konditionen) oder über Fax-Abruf unter der Nummer 069 7431 4214 zur Verfügung.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren. Diese Cookies werden nur lokal auf Ihrem PC gespeichert.
Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung